Die logopädische Behandlung kann von diversen Medizinern verordnet werden: Kinder- und Jugendärzte, Allgemeinmediziner, Hals-, Nasen- und Ohrenärzte, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte etc.
Liegt eine Verordnung vor, wird die Behandlung von Ihrer gesetzlichen oder – je nach abgeschlossener Police – privaten Krankenkasse übernommen. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt keine Zuzahlung, gesetzlich versicherte Patienten ab 18 Jahren zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und die Verordnungsgebühr in Höhe von 10€. Sehr gerne besprechen wir beim ersten Termin die Höhe der Kosten, die durch die logopädische Behandlung auf Sie zukommt, insbesondere bei Privatpatienten muss die Rechnung vorab besprochen werden, damit diese zur Überprüfung bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden kann.
Je nach Störungsbild und Einschätzung des Arztes finden ein bis zwei Behandlungseinheiten pro Woche statt. Die Therapiedauer kann 30, 45 oder 60 Minuten betragen. In der ersten Stunde finden ein ausführliches Anamnesegespräch sowie die logopädische Diagnostik statt. Im Anschluss wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Nachdem die Verordnung beendet ist, erhält der behandelnde Arzt einen ausführlichen Therapiebericht, in welchem der Behandlungsverlauf dargestellt und weitere Vorgehensweisen in Aussicht gestellt werden.